{"id":31,"date":"2019-02-01T10:25:39","date_gmt":"2019-02-01T10:25:39","guid":{"rendered":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/?page_id=31"},"modified":"2019-02-01T11:00:51","modified_gmt":"2019-02-01T11:00:51","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/?page_id=31","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p class=\"statute-item\">Gemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund Versorgungsregion Stralsund e.V.<\/p>\n<p class=\"statute-item\">GPLV Versorgungsregion Stralsund e.V.<\/p>\n<\/p>\n<p class=\"statute-item\">angenommen zur Gr\u00fcndungsversammlung am 13.09.2006 17:00 Uhr<\/p>\n<p class=\"statute-item\">Wulflamsaal im Wulflamhaus, Alter Markt Stralsund<\/p>\n<\/p>\n<p class=\"statute-item\">mit Anpassung der Mitgliederversammlung vom 11.04.2016 &#8211; Satzungsanpassung \u00a711<\/p>\n<h2>Satzung<\/h2>\n<p class=\"statute-item\">\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a72 Vereinszweck<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a74 Mitgliedschaft und K\u00fcndigung<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a75 Ausschluss<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a77 Organe<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a78 Vorstand<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a79 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a710 Rechnungspr\u00fcfung<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a711 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a712 Schlussbestimmung und Inkrafttreten<\/p>\n<p class=\"statute-item\">\u00a713 Salvatorische Klausel<\/p>\n<h2>\u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eGemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund Versorgungsregion Stralsund e.V.\u201c. Abk\u00fcrzung: GPLV Versorgungsregion Stralsund. <br \/> Er hat seinen Sitz in Stralsund und soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht Stralsund eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er zu seinem Namen den Zusatz e.V. <br \/> Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a72 Vereinszweck<\/h2>\n<p>Zweck des Vereins ist es, durch den Zusammenschluss der Leistungserbringer zum GPLV Versorgungsregion Stralsund f\u00fcr eine kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung und Verbesserung einer bedarfs- und bed\u00fcrfnisgerechten gemeindeintegrierten und personenzentrierten Versorgung f\u00fcr Menschen mit psychischen St\u00f6rungen und\/oder einer psychischen Behinderung zu sorgen. Zudem wird eine Verbesserung der Kommunikation untereinander angestrebt. <\/p>\n<p> Dieser Zweck wird erreicht durch: <\/p>\n<p> Verbesserung der interdisziplin\u00e4ren Zusammenarbeit mit Integration von medizinischen Fachgruppen sowie der Kooperation mit den Krankenh\u00e4usern und anderen Leistungserbringern sowie Sozialleistungstr\u00e4gern zur Optimierung der Klienten\/Patientenversorgung, Fortbildung der Mitglieder, Durchf\u00fchrung von Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmen (z.B. Qualit\u00e4tszirkelarbeit), Implementierung von Leitlinien f\u00fcr die sozialpsychiatrische und medizinische Versorgung von Klienten\/Patienten und deren Einhaltung, F\u00f6rderung von Patienten-Selbsthilfegruppen, Patienteninformation, Gew\u00e4hrleistung von ethischen Normen.<\/p>\n<h2>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, Abschnitt \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a74 Mitgliedschaft und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen und juristische Personen des privaten oder \u00f6ffentlichen Rechts werden. Diese sollen im Gesundheits- oder Sozialwesen der Versorgungsregion Stralsund t\u00e4tig sein und den Zweck des Vereins aktiv unterst\u00fctzen. \u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Antrages durch den Vorstand ist die Mitgliederversammlung zu beteiligen. Die Mitglieder verpflichten sich unter anderem, aktiv in den Gremien des Vereins mit zu arbeiten. <\/p>\n<p> Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<div class=\"list\">\n<li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li>\n<li>durch schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, gerichtet an den Vorstand,<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li><\/div>\n<p>Die K\u00fcndigung eines Mitgliedes ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres mit dreimonatiger Frist m\u00f6glich. Sie ist gegen\u00fcber dem Vorstand des Vereins schriftlich zu erkl\u00e4ren. Die Sozialpsychiatrischen Dienste der Versorgungsregion entsenden gemeinsam eine stimmberechtigte Person in die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<h2>\u00a75 Ausschluss<\/h2>\n<p>Verst\u00f6\u00dft ein Mitglied wiederholt bzw. schwerwiegend gegen den Vereinszweck, gegen seine Pflichten oder sch\u00e4digt den Verein auf andere Weise, so kann es durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied zu h\u00f6ren. Die Entscheidung ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung kann das Mitglied Widerspruch beim Vorstand einlegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung abschlie\u00dfend.<\/p>\n<h2>\u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>Von den Mitgliedern k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge erhoben werden. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein bestehen keine Anspr\u00fcche auf R\u00fcckverg\u00fctung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<h2>\u00a77 Organe<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung kann Aussch\u00fcsse beschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>\u00a78 Vorstand<\/h2>\n<p>Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden\/der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden\/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart\/der Kassenwartin, sowie bis zu 3 weiteren beisitzenden Vorstandsmitgliedern. Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende\/die Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende\/die stellvertretende Vorsitzend, der Kassenwart\/die Kassenwartin. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder nach \u00a7 26 BGB sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen selbst Mitglied des Vereins sein oder ein juristisches Mitglied des Vereins vertreten. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch diese Satzung der Mitgliederversammlung zugewiesen werden. <\/p>\n<p> Er ist vor allem zust\u00e4ndig f\u00fcr <\/p>\n<div class=\"list\">\n<li>die laufenden Gesch\u00e4fte,<\/li>\n<li>die \u00d6ffentlichkeitsarbeit,<\/li>\n<li>die Vorbereitung, Einberufung und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>die Aufstellung eines Haushaltsplans<\/li>\n<li>die Buchf\u00fchrung \u00fcber Einnahmen und Ausgaben des Vereins,<\/li>\n<li>die Erstellung des Jahresberichtes,<\/li>\n<li>Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li><\/div>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung auf der n\u00e4chsten planm\u00e4\u00dfigen Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied f\u00fcr die Restdauer der Amtsperiode. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden\/der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden\/stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. <\/p>\n<p> Der Vorstand kann weitere Arbeitsaussch\u00fcsse einsetzen.<\/p>\n<h2>\u00a79 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen schriftlich einzuberufen. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. \u00dcber deren Behandlung entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Versammlung wird vom Vorsitzenden\/Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem stellvertretenden Vorsitzenden\/stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter\/eine Versammlungsleiterin. \u00dcber die Teilnahme von G\u00e4sten in der Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.<\/p>\n<p> Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: <\/p>\n<div class=\"list\">\n<li class=\"list_item\">Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung<\/li>\n<li class=\"list_item\">Wahl und Abwahl des Vorstandes oder einzelner Vorstandsmitglieder<\/li>\n<li class=\"list_item\">Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfer \/ Kassenpr\u00fcferinnen<\/li>\n<li class=\"list_item\">Feststellung des Mitgliedsbeitrages<\/li>\n<li class=\"list_item\">Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr, erstmals f\u00fcr das Jahr 2006<\/li>\n<li class=\"list_item\">Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes<\/li><\/div>\n<p>Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann bei nat\u00fcrlichen Personen in der Regel nur pers\u00f6nlich, bei juristischen Personen durch einen Vertretungsberechtigten ausge\u00fcbt werden. Jedes Mitglied kann nur ein anderes Mitglied Mitvertreten. Bei Beschlussfassung entscheidet \u2013 au\u00dfer bei Satzungs\u00e4nderungen \u2013 die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Zweidrittelmehrheit, der Stimmen aller Mitglieder. Sind weniger als zwei Drittel der Mitglieder erschienen, ist bei Antr\u00e4gen auf Satzungs\u00e4nderung innerhalb von vier Wochen zu einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen. In dieser wird mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden. Hierauf ist in der Einladung gesondert hinzuweisen. Der Vorstand muss binnen vier Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder dieses schriftlich unter der Angabe des Grundes fordern oder wenn das Vereinsinteresse eine Mitgliederversammlung erforderlich macht. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll innerhalb von vier Wochen anzufertigen, vom Protokollf\u00fchrer und Versammlungsleiter zu unterschreiben und den Mitgliedern zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<h2>\u00a710 Rechnungspr\u00fcfung<\/h2>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfung obliegt den von der Mitgliederversammlung dazu f\u00fcr den Zeitraum von 3 Jahren bestellten zwei Rechnungspr\u00fcfern \/ Pr\u00fcferinnen. Ein Finanzbericht wird j\u00e4hrlich vorgelegt.<\/p>\n<h2>\u00a711 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfall des Vereinsverm\u00f6gens<\/h2>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4\/5-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Hansestadt Stralsund, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke zur F\u00f6rderung des Gesundheitswesens (sozialpsychiatrische Versorgung) zu verwenden hat.<\/p>\n<h2>\u00a712 Schlussbestimmung und Inkrafttreten<\/h2>\n<p>Soweit die Satzung keine Regelungen trifft, finden die Vorschriften \u00fcber das Vereinsrecht (BGB) Anwendung. <\/p>\n<p> Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung des Vereins am 13.09.2006 in Stralsund angenommen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.<\/p>\n<h2>\u00a713 Salvatorische Klausel<\/h2>\n<p>Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt r\u00fcckwirkend eine inhaltlich m\u00f6glichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p class=\"statute-item\">Stralsund, 11.04.2016<\/p>\n<p class=\"statute-item\">Unterschrift der Gr\u00fcndungsmitglieder<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeindepsychiatrischer Leistungserbringerverbund Versorgungsregion Stralsund e.V. GPLV Versorgungsregion Stralsund e.V. angenommen zur Gr\u00fcndungsversammlung am 13.09.2006 17:00 Uhr Wulflamsaal im Wulflamhaus, Alter Markt Stralsund mit Anpassung der Mitgliederversammlung vom 11.04.2016 &#8211; Satzungsanpassung \u00a711 Satzung \u00a71 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr \u00a72 Vereinszweck \u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit \u00a74 Mitgliedschaft und K\u00fcndigung \u00a75 Ausschluss \u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u00a77 Organe \u00a78 Vorstand \u00a79 Mitgliederversammlung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-31","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=31"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":69,"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions\/69"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gplv-stralsund.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}