Der »GPLV Versorgungsregion Stralsund« ist ein Zusammenschluss gemeinnütziger und freier Träger der psychosozialen Versorgung in der Versorgungsregion Stralsund. Die Mitglieder des GPLV verfolgen das Ziel, zu einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch kranker BürgerInnen in der Versorgungsregion Stralsund beizutragen.
Der GPLV Versorgungsregion Stralsund e.V. strebt die verbindliche Übernahme von Versorgungsaufgaben und die Absprache von Planungen und Leistungen für definierte Zielgruppen an, sofern ihre angemessene Finanzierung sichergestellt ist.
Der Verbund ist auf die Versorgung folgender Zielgruppen ausgerichtet: Menschen mit psychischen und sozialen Beeinträchtigungen, die vorübergehend, längerfristig oder auf Dauer nicht in der Lage sind, von sich aus aktiv die erforderlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen oder die erforderlichen Hilfen in ihrer Gesamtheit zu koordinieren.
Die Angebote richten sich dabei sowohl an die entsprechenden Klientengruppen aus dem Bereich der psychisch Kranken als auch der Abhängigkeitskranken. Darüber hinaus richten sie sich an psychisch Kranke im höheren Lebensalter, soweit diese nicht von den entsprechenden Hilfeangeboten im Rahmen der Altenhilfe erreicht werden (im Folgenden sind diese Klientengruppen unter der Bezeichnung »psychisch kranke Menschen« gemeint).
Das Leistungsangebot des Verbundes soll dazu beitragen, die wichtigsten Basisfunktionen in der Versorgung der genannten Zielgruppen inbedarfsgerechtem Umfang sicherzustellen:
- Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung (Bereiche Wohnen, Wirtschaften)
- Sozialpsychiatrische Leistungen zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung
- Sozialpsychiatrische Leistungen zu Arbeit und Ausbildung
- Sozialpsychiatrische Grundversorgung
- Spezielle Therapieverfahren wie Soziotherapie, ambulante Ergotherapie
- Sozialpsychiatrische Leistungen zur Koordination durch eine therapeutische Bezugsperson
- Betreuungsplanung und Abstimmung
Im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung (IBRP) ist im Einzelfall festzustellen und mit dem Leistungsträger zu vereinbaren, welche Leistungen in welchem Umfang zu erbringen sind. Der Verbund verpflichtet sich, die Leistungen als Komplexleistung zu erbringen, d.h. als integrierte Leistung nach gemeinsamer Planung und Abstimmung der beteiligten Leistungserbringer im Verlauf. Unter sozialrechtlichem Aspekt handelt es sich bei den zu erbringenden Leistungen überwiegend um solche der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 ff SGB XII, aber auch Leistungen nach SGB V. Die Kooperationspartner verpflichten sich, ggf. vorrangig zuständige Kostenträger in die Finanzierung von Leistungen des Verbundes einzubeziehen.